Fahrerschulung bei Bayernlift: mehr aus Ihren Staplern herausholen

Bei Bayernlift können Sie nicht nur Arbeitsbühnen mieten, sondern erhalten auch Gabelstapler, unter anderem Geländestapler und Industriestapler, zur Miete. Gabelstapler können Sie bei Bayernlift auch mit Personal mieten; sollen aber Ihre eigenen Mitarbeiter im Lager oder in der Intralogistik die Mietstapler bedienen, benötigen diese einen entsprechenden Flurfördermittelschein – meist verkürzt einfach Staplerschein genannt. Zum Führen und Bedienen eines Flurförderzeugs / Staplers muss der jeweilige Fahrer nach DGUV Grundsatz 308-001 ausgebildet sein. Außerdem benötigt er eine schriftliche Beauftragung durch einen Vorgesetzten (bzw. einen Beauftragten).

Bayernlift betreibt eigene Schulungsräume für die Fahrerschulung am Unternehmenssitz in Georgensgmünd (bei Roth/Bayern). Bei entsprechender Nachfrage kann die Schulung und Prüfung zum Staplerschein (Flurfördermittelschein) auch bei Ihnen im Unternehmen erfolgen. Bei Bayernlift können Sie und Ihre Mitarbeiter entweder erstmalig einen Staplerschein erwerben oder die ebenfalls vorgeschriebene jährliche Unterweisung („Auffrischung“) erhalten. Selbstverständlich erfolgen Ausbildung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Information 208-004.

In der „Staplerfahrschule“ von Bayernlift, die 2- oder 3-tägig angelegt ist, lernen die Teilnehmer nicht nur, was gesetzlich vorgeschrieben ist: Uns geht es darum, dass alle Mitarbeiter im Lager, in der Produktion oder auf dem Umschlagplatz ihren Teil zu einer sicheren, effizienten und wirtschaftlichen Intralogistik beitragen.

Schulungsangebot Staplerführerschein:

  • Gabelstaplerführerschein
  • Führerschein - Teleskopstapler starr
  • Führerschein - Teleskopstapler drehbar
  • Führerschein - Teleskoplader starr
  • Führerschein - Teleskoplader drehbar

Gabelstapler Fahrerschulung bei Bayernlift: Termine
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Telefon: 09172 / 6857293